Barrierefreiheit für Websites und Apps: Die neue Gesetzespflicht ab 2025

von
Johanna Perl
10/31/2024
Barrierefreiheit im Büro: Frau im Rollstuhl arbeitet konzentriert am Laptop. Moderne Arbeitsumgebung inklusiver Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen, digitales Arbeiten, Online-Kommunikation, Homeoffice-Ausstattung, Diversity am Arbeitsplatz.

Ab Mitte 2025 tritt eine gesetzliche Pflicht in Kraft, die alle öffentlichen Websites und Apps verpflichtet, barrierefrei gestaltet zu sein.

Für B2C Unternehmen, Behörden und Institutionen bedeutet das, ihre digitalen Angebote so zu optimieren, dass sie für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Doch was genau bedeutet das, welche Anforderungen müssen erfüllt werden, und welche Vorteile bringt die Barrierefreiheit für Webseitenbetreiber und Nutzer?

Warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als ein Trend: Sie stellt sicher, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – das Internet und digitale Dienste nutzen kann. In der EU leben etwa 87 Millionen Menschen mit einer Form von Behinderung, und durch die alternde Bevölkerung wird dieser Anteil weiter steigen. Damit alle Nutzer dieselben Möglichkeiten haben, auf Informationen zuzugreifen, Online-Käufe zu tätigen oder sich an digitalen Angeboten zu beteiligen, setzt die EU nun mit der Pflicht zur Barrierefreiheit ein klares Zeichen.Welche konkreten Anforderungen müssen Websites und Apps erfüllen?

Die gesetzlichen Anforderungen an barrierefreie Websites umfassen mehrere technische und gestalterische Vorgaben:

1. Lesbarkeit und Skalierbarkeit

Texte müssen skalierbar sein, damit Menschen mit Sehschwächen Inhalte problemlos vergrößern können. Auch Farbkontraste sollen klar definiert sein, um Lesbarkeit zu unterstützen.

2. Alternativtexte und Bildbeschreibungen

Jedes Bild und jede Grafik muss mit einem Alternativtext versehen sein, sodass Screenreader die Bildinhalte auch für blinde Nutzer lesbar machen können.

3. Strukturierte und intuitive Navigation

Die Bedienung der Website oder App sollte sich problemlos per Tastaturoder Screenreader steuern lassen und eine logische, nachvollziehbare Struktur bieten.

4. Untertitel und Audiodeskriptionen

Videos und Audiomaterial müssen mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen sein, um auch für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen nutzbar zu sein.

5. Kompatibilität mit Hilfstechnologien

Websites und Apps sollten mit Screenreadern, Spracherkennung und anderen assistiven Technologien funktionieren, um eine durchgängige Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, können Unternehmen ab 2025 Abmahnungen und Bußgelder drohen. Dabei ist die Umstellung auf Barrierefreiheit kein einmaliger Prozess: Regelmäßige Updates und Anpassungen sind notwendig, um die Standards zu halten.

Welche Vorteile hat Barrierefreiheit für Unternehmen?

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wirtschaftlich attraktiv: Unternehmen, die barrierefreie Angebote bereitstellen, erreichen mehr Kunden, verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle und stärken so ihre Markenreputation. Denn barrierefreie Websites bieten nicht nur für Menschen mit Behinderungen Vorteile, sondern erleichtern auch vielen anderen Nutzern die Navigation und das Lesen der Inhalte – sei es bei schlechter Internetverbindung oder auf mobilen Geräten.

Fazit: Barrierefreiheit als Zukunftsfaktor

Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit wird den digitalen Raum inklusiver und zugänglicher machen. Unternehmen sollten daher schon jetzt mit der Überarbeitung ihrer Websites und Apps beginnen, um die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen und ihre Angebote für alle Menschen zugänglich zumachen. Barrierefreiheit ist eine Chance, digitale Inhalte neu zu gestalten und mehr Nutzergruppen zu erreichen – und das nicht nur aus rechtlicher Notwendigkeit, sondern auch aus sozialer Verantwortung.